Unsere Arbeit

Reinhard und Heinz-Friedrich sind das erste eingetragene Paar in Deutschland am 1. August 2001 um 8.20 Uhr in Hannover!

Ziel des Vereines ist die Beratung von gleichgeschlecht- lichen Paaren im Hinblick auf bessere Absicherungsmöglichkeiten ihrer Partnerschaft unter der jeweiligen Rechtslage. Darüber hinaus versucht der Verein durch Öffentlichkeitsarbeit die Zustimmung der Bevölkerung und der Politiker zu einer gesetzlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare zu vergrößern.

Nach dem im Jahr 2001 am 01.August 2001 nach einem entsprechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes in Kraft trat, haben viele lesbische und schwule Paare die neuen gesetzlichen Bestimmungen genutzt und ihre Lebenspartnerschaften eintragen lassen. Das Inkrafttreten des Gesetzes und auch die ersten schwulen und lesbischen Hochzeitsfeiern standen allerdings unter dem Schatten eines Damoklesschwertes: Drei CDU/CSU regierte Bundesländer klagten vor dem Bundesverfassungsgericht sowohl gegen das Gesetz selber, als auch gegen die Art und Weise seines Zustandekommens. Diese Klagen wurden vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.07.2002 abgewiesen.

Das Bundesverfassungsgericht ging in seiner Urteilsbegründung sogar noch einen Schritt weiter: Es stellte fest, dass das “Abstandsgebot” gegenüber der Ehe verfassungsrechtlich nicht begründbar sei. Mit dieser Feststellung öffneten die Richter der Politik die Möglichkeit einer völligen rechtlichen Gleichstellung zwischen der Eingetragenen Lebenspartnerschaft auf der einen und der Ehe auf der anderen Seite. In einigen Bereichen etwa im Hinblick auf Einkommenssteuerrechtliche Unterschiede mahnten die Richter dies sogar indirekt an. Leider blieb dies bis zum heutigen Tage folgenlos. Das Lebenspartnerschaftsgesetz-ergänzungsgesetz (LPartG-ErgG) wurde bis zum Ende der Wahlperiode durch den Bundesrat blockiert. Auch nach der Bundestagswahl und einer personellen Veränderung an der Spitze des Justizministeriums ist das LPartG-ErgG noch nicht auf den Weg gebracht worden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft hat nicht nur an dem der Einbringung des vorangegangenen Diskussionsprozess kontinuierlich teilgenommen, sondern auch mit Vertretern der im Bundestag vertretenen Parteien wiederholt Gespräche zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und zur Notwendigkeit eines LPartg-ErG geführt und dabei die Interessen der AdressatInnen des Gesetzentwurfes nachdrücklich vertreten. Dies geschah in enger Kooperation mit anderen Schwulen- und Lesbenverbänden zum Beispiel dem “LSVD e.V.”, der “befah e.V.” und anderen Verbänden.

Durch die Aufteilung des Gesetzes in einen in Kraft getretenen Teil, der weitreichende Verpflichtungen der Partner untereinander enthält, jedoch aber nur einen Bruchteil der angestrebten Vergünstigungen, sowie durch die drohende Verfassungsklage wurden viele lesbische und schwule Paare in Ihrem Wunsch nach Absicherung im Rahmen einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft verunsichert und suchten Rat und Information. Hinzu kam der bereits aus den Vorjahren bekannte Beratungsbedarf schwuler oder lesbischer Paare – der Schwerpunkt lag wie schon vorher bei der aufenthaltsrechtliche Problematik binationaler Paare .

In vielen Einzelgesprächen konnten den Ratsuchenden die Inhalte des Gesetzes sowie der jeweilige Stand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht beziehungsweise die Bedeutung des Urteiles erläutert werden.

Auch wenn sich durch das Inkrafttreten des Gesetzes viele Probleme im Ausländerrecht durch die Eintragung einer Lebenspartnerschaft lösen lassen, stellt insbesondere das eigentliche Verfahren der Eintragung in Deutschland für einige binationale Paare ein Problem dar, weil hierzu erstens entsprechende Papiere im Heimatland besorgt werden müssen, zweitens eine Einreise nach Deutschland möglich sein muss und drittens von vielen Menschen, in deren Heimatländern Homosexuelle strafrechtlich verfolgt werden, befürchtet wird, dass bei den Behörden im Herkunftsland durch die Eintragung Ihre Homosexualität aktenkundig wird. Bei komplexeren Problemen – etwa Einreiseproblemen im Ausländerrecht – konnte wie schon in den vorangegangenen Jahren an in der Sachlage kompetente Vereinsmitglieder bzw. an RechtsanwältInnen und JuristInnen, die auf diesem Gebiet erfahren sind, verwiesen werden.

Die Materialsammlung des Vereins wird  fortlaufend ausgebaut und aktualisiert. Die Zusammenarbeit mit auf diesem Gebiet erfahren RechtsanwältInnen und JuristInnen wird immer weiter vertieft.

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